Wer hat Anspruch auf Überbrückungsleistungen?

Um einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen geltend machen zu können, muss eine Person beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV gemeldet sein, über einen langen Zeitraum in der AHV versichert gewesen sein und ein bestimmtes Mindesteinkommen erwirtschaftet haben.