Voraussetzung für den Bezug einer Adoptionsentschädigung ist, dass die Adoptivmutter bzw. der Adoptivvater zum Zeitpunkt der Adoption erwerbstätig ist (angestellt, selbstständig) und in den 9 Monaten vor der Adoption AHV-versichert war und in diesem Zeitraum mindestens 5 Monate ein Erwerbseinkommen erzielt hat.
Falls zwei Personen ein Kind gemeinsam adoptieren, müssen beide Personen die Voraussetzungen erfüllen, der Anspruch auf Entschädigung besteht jedoch nur einmal.
Kein Anrecht auf Taggelder besteht bei der Adoption von Stiefkindern.