Wie lange dauert die Betreuungsentschädigung?

Der Betreuungsurlaub dauert höchstens 98 Tage bzw. 14 Wochen. Mit Auszahlung des ersten Taggelds beginnt eine Rahmenfrist von 18 Monaten (anderthalb Jahre) zu laufen. Innerhalb dieser Rahmenfrist besteht der Anspruch auf höchstens 98 Taggelder. Nicht bezogene Taggelder verfallen.

Falls beide Elternteile bezugsberechtig sind, wird der Entschädigungsanspruch nur einmal gewährt. Das heisst, jeder Elternteil hat Anrecht auf maximal die Hälfte der Taggelder, sofern die Eltern keine andere Aufteilung wählen.

Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt vorzeitig, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Er bleibt aber bestehen, wenn das Kind zur Zeit des Betreuungsurlaubs innerhalb der Rahmenfrist volljährig wird.