Familienzulagen werden nur auf Antrag ausbezahlt. Zuständig sind die Familienausgleichskassen FAK.
Leistungen der Sozialversicherungen
Eine selbstständigerwerbende Person, die für ihre Kinder Familienzulagen beziehen möchte, muss sich direkt bei jener Familienausgleichskasse melden, der sie als selbstständigerwerbende Person angeschlossen ist. In der Regel ist dies die Familienausgleichskasse des Kantons, in dem sie ihren Geschäftssitz hat.