Leistungen der Sozialversicherungen

Wo und wie muss ein Antrag auf Familienzulage eingereicht werden?

Familienzulagen werden nur auf Antrag ausbezahlt. Zuständig sind die Familienausgleichskassen FAK.

Angestellte

Eine angestellte Person, die für ihre Kinder Familienzulagen beziehen möchte, muss ihren Anspruch bei ihrer Arbeitgeber:in anmelden. Diese leitet die Anmeldung an ihre Familienausgleichskasse weiter, der sie angeschlossen ist.

Selbstständigerwerbende

Eine selbstständigerwerbende Person, die für ihre Kinder Familienzulagen beziehen möchte, muss sich direkt bei jener Familienausgleichskasse melden, der sie als selbstständigerwerbende Person angeschlossen ist. In der Regel ist dies die Familienausgleichskasse des Kantons, in dem sie ihren Geschäftssitz hat.

Frist von 5 Jahren

Familienzulagen können 5 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.