Wer bezahlt die Beiträge und wie hoch sind sie?

Für die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung des anderen Elternteils werden keine separaten Beiträge erhoben. Sie sind bereits in den Abgaben für die Erwerbsersatzordnung EO enthalten. Die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung des anderen Elternteils sind Teil der Erwerbsersatzordnung.