Die Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt und dauert 98 Tage, also 14 Wochen. Der Bezug erfolgt am Stück. Das heisst, er kann nicht in mehreren Etappen über eine längere Zeit eingefordert werden.
Leistungen der Sozialversicherungen
Verstirbt der andere Elternteil innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt, erhöht sich die Bezugsberechtigung der Mutter auf 16 Wochen.
Falls der Säugling unmittelbar nach der Geburt mindestens 2 Wochen der Spitalpflege bedarf, haben erwerbstätige Mütter einen zusätzlichen Anspruch auf weitere maximal 56 Taggelder, also auf insgesamt bis zu 22 Wochen.
Der Bezug des Mutterschaftsurlaubs hat keine Ferienkürzung zur Folge.
Die Kantone dürfen die Mutterschaftsentschädigung verlängern und zur Finanzierung hierfür besondere Beiträge erheben. Davon Gebrauch machen die Kantone Genf und Fribourg.
Kantonale Mutterschaftsversicherung
Gewisse Arbeitgebende verlängern die Dauer der Entschädigung auf eigene Rechnung.
Der Versicherungsschutz für angestellte Mütter in derUnfallversicherung UVG und der beruflichen Vorsorge BVG (zweite Säule, Pensionskasse) bleibt bestehen. Mütter sind während dieser Zeit von der Beitragszahlung befreit.
Wird während des Mutterschaftsurlaubs einer Erwerbsarbeit nachgegangen, erlischt der Anspruch auf die Taggelder ab dem Zeitpunkt der Erwerbsaufnahme
Verlangt zum Beispiel eine vorgesetzte Person, dass eine Mutter während des Mutterschaftsurlaubs aushilfsweise zur Arbeit erscheint und sie der Bitte Folge leistet, verfällt ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der Anspruch auf Taggelder. Bereits bezahlte Taggelder müssen zurückerstattet werden.
Selbstständigerwerbende dürfen in dieser Zeit geschäftlich nicht aktiv sein, insbesondere keine Arbeitszeiten für Aufträge verrechnen, sonst erlischt der Anspruch auf Taggelder.
Geringfügiges AHV-pflichtiges Einkommen bis zum Betrag von CHF 2300 pro Jahr und Arbeitgeber:in hat keine Auswirkungen auf die Fortzahlung der Mutterschaftsentschädigung.
Wenn zum Beispiel eine Mutter, die bei der AHV-Ausgleichskasse im Haupterwerb als selbstständigerwerbend registriert ist und dann während des Mutterschaftsurlaubs in der 11. Woche im Nebenerwerb bei einer Hochschule eine kurzzeitige Anstellung mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn unter CHF 2300 annimmt, erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht.
Quelle: Auskunft gemäss SVA Zürich vom Januar 2024. | Beispiel siehe NZZ
Achtung: Diese Praxis ist von vielen Faktoren abhängig und kann kantonal abweichen. Deshalb grundsätzlich: Erwerbsarbeit (Arbeit gegen Lohn oder Entschädigung) bei Taggeldbezug während des Mutterschaftsurlaubs ist nicht empfohlen.