Wie müssen Mutterschaftsentschädigung und Entschädigung des anderen Elternteils angefordert werden?
Der Entschädigungsanspruch ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse über die Arbeitgeber:innen bzw. direkt anzumelden.
Angestellte
Die Mutter und der andere Elternteil melden ihren Anspruch bei der jeweiligen Arbeitgeber:in. Die Entschädigung wird von der AHV-Ausgleichskasse an die Arbeitgeber:innen überwiesen und diese bezahlen der Mutter bzw. dem anderen Elternteil das Taggeld als Ersatzlohn aus.
Selbstständige und Erwerbslose
Ist die Mutter oder der andere Elternteil selbstständig, arbeitslos oder arbeitsunfähig, so müssen sie sich selbst bei der AHV-Ausgleichskasse melden.
Besonderes
Wenn die Mutter oder der andere Elternteil den Unterhalts- und Unterstützungspflichten nicht nachkommen können, dürfen auch Angehörige (anderer Elternteil, Eltern usw.) den Anspruch anmelden.
Verjährungsfrist 5 Jahre
Die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung des anderen Elternteils dürfen bis zu 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden.