Was sind individuelle Prämienverbilligungen IPV?

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse versichern. Individuelle Prämienverbilligungen IPV sind eine teilweise Übernahme der Krankenkassenprämien durch den Staat für Personen mit tiefem Einkommen.

Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung IPV haben Personen, die bei einer Krankenkasse obligatorisch versichert sind und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Je geringer das Einkommen, desto höher ist die Verbilligung. Sie wird an die Krankenkasse überwiesen, die diese dann von den Prämienrechnungen abzieht.

Je nach Kanton muss die Verbilligung von der versicherten Person bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt beantragt werden (siehe Checkbox).