Checkbox Wie kann ich eine individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien IPV beantragen?

Wo stelle ich einen Antrag?

Eine individuelle Prämienverbilligung läuft nicht automatisch. Sie muss von der versicherten Person jedes Jahr von neuem für das Folgejahr beantragt werden, und zwar je nach Kanton bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder direkt bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt. Viele Kantone prüfen den Anspruch aufgrund der letzten definitiven Steuerfaktoren und versenden einen vorausgefüllten Antrag.

Verschlechtern sich die Einkommensverhältnisse innerhalb des Anspruchsjahres um mehr als 25 Prozent, darf eine Neuberechnung verlangt werden.

Welche Meldefristen muss ich beachten?

Anrecht auf Individuelle Prämienverbilligung IPV hat, wer die Voraussetzungen erfüllt und die Meldefristen einhält. Bei Nichteinhalten der Fristen verfällt der Anspruch auf IPV.

Der Anspruch kann auch für das laufende Jahr rückwirkend geltend gemacht werden. Die Fristen hierzu sind kantonal verschieden. In der Regel muss der Antrag bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahrs eingereicht sein. Gewisse Kantone gewähren eine Frist bis Ende März des Folgejahrs (Angaben ohne Gewähr, es empfiehlt sich, die Fristen je nach Zuständigkeit bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse oder der kantonalen Sozialversicherungsanstalt zu erfragen).

Massgebend für den definitiven Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung IPV sind die wirtschaftlichen Verhältnisse im Jahr des Bezugs. IPV für das entsprechende Kalenderjahr erhält, wer im gleichen Kalenderjahr gemäss Steuerfaktoren die Bedingungen tatsächlich erfüllt.

Warum muss ich eine mögliche Rückzahlung im Auge behalten?

Da die Einschätzung auf mutmasslichen Steuerdaten beruht, die insbesondere bei Selbstständigerwerbenden bis zu zwei Jahre zurückliegen, kann es sein, dass erhaltene Prämienverbilligungen wieder zurückbezahlt werden müssen, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in dieser Zeit verbessert haben. Abweichungen von bis zu 20 Prozent werden in der Regel toleriert, ohne dass Rückzahlungen verlangt werden.

Was tun, wenn ich der Rückzahlungsforderung nicht nachkommen kann?

Wenn das Geld für die Rückerstattung nicht reicht, empfiehlt es sich, die Krankenkasse zu kontaktieren und einen Antrag auf ratenweise Rückzahlung zu stellen.

In finanziell besonders schwierigen Situationen besteht auch die Möglichkeit, um Erlass der Rückerstattung zu ersuchen (sogenannte Härtefall-Regelung). Wie das geht, wird auf der Verfügung zur IPV erklärt. Die Verfügung zur IPV ist der Brief, mit dem mitgeteilt wird, dass die erhaltenen Gelder zurückbezahlt werden müssen.