Warum ist ein Wechsel der Krankenkasse vorsichtig abzuwägen?

Wechsel in der obligatorischen Grundversicherung nach KVG

Ein Wechsel der Krankenkasse sollte gut überlegt sein. Da die gesetzlichen Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz KVG bei allen Krankenkassen grundsätzlich gleich sind, lohnt sich allenfalls Jahr für Jahr zu prüfen, ob sich der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse für die obligatorische Versicherung lohnt. Der Wechsel ist innerhalb der Kündigungsfristen jederzeit möglich und erfordert keine Gesundheitsprüfung.

Wechsel in den freiwilligen Zusatzversicherungen nach VVG

Anders sieht es bei den freiwilligen Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG aus. Die Versicherungsgesellschaften dürfen selbst entscheiden, ob sie eine Person aufnehmen oder nicht. Deshalb sollten die Kündigung und der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder zu einem anderen Versicherungsangebot innerhalb der freiwilligen Zusatzversicherungen besonders gut abgewogen werden.

Vor allem bei Vorerkrankungen kann es sein, dass nach der Kündigung kein Anschluss an eine freiwillige Zusatzversicherung mehr möglich ist. Es empfiehlt sich, die bestehende Versicherung in den freiwilligen Zusatzversicherungen erst zu kündigen, nachdem eine neue Versicherungspolice rechtsgültig unterzeichnet ist.