Ein Wechsel der Krankenkasse sollte gut überlegt sein. Da die gesetzlichen Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz KVG bei allen Krankenkassen grundsätzlich gleich sind, lohnt sich allenfalls Jahr für Jahr zu prüfen, ob sich der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse für die obligatorische Versicherung lohnt. Der Wechsel ist innerhalb der Kündigungsfristen jederzeit möglich und erfordert keine Gesundheitsprüfung.
Leistungen der Sozialversicherungen
Anders sieht es bei den freiwilligen Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG aus. Die Versicherungsgesellschaften dürfen selbst entscheiden, ob sie eine Person aufnehmen oder nicht. Deshalb sollten die Kündigung und der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder zu einem anderen Versicherungsangebot innerhalb der freiwilligen Zusatzversicherungen besonders gut abgewogen werden.
Vor allem bei Vorerkrankungen kann es sein, dass nach der Kündigung kein Anschluss an eine freiwillige Zusatzversicherung mehr möglich ist. Es empfiehlt sich, die bestehende Versicherung in den freiwilligen Zusatzversicherungen erst zu kündigen, nachdem eine neue Versicherungspolice rechtsgültig unterzeichnet ist.
Grundsätzlich ist der Wechsel der obligatorischen Krankenversicherung und freiwilliger Zusatzversicherungen nicht nur unter dem Aspekt der finanziellen Einsparung zu betrachten. Es ist auch zu überlegen, ob sich der Wechsel vom Verwaltungsaufwand und von den gebotenen Dienstleistungen her rechnet.
Es wird empfohlen, bei Geldknappheit freiwillige Zusatzversicherungen NICHT zu kündigen, denn die Versicherungen sind nicht verpflichtet, einstmals Versicherte später wieder in die Zusatzversicherungen aufzunehmen.
In der Regel wird bei Neu- und Wiederaufnahmen ein Gesundheitscheck verlangt, der je nach Krankheitsgeschichte zu Vorbehalten in den Versicherungsleistungen führt. Je komplexer die Krankheitsgeschichte ist und je älter die Person ist, desto tiefer liegen die Chancen, sich nach Wunsch zusätzlich versichern zu können.
Gewisse Krankenkassen rechnen zum Vorteil der Versicherten die Franchisen und Selbstbehalte der obligatorischen Grundversicherung an die freiwilligen Zusatzversicherungen an, sofern die Verträge für die obligatorische Grundversicherung und für freiwillige Zusatzversicherungen bei der gleichen Kasse bestehen. Damit sind diese Kosten nur einmal zu bezahlen.
Andere Krankenkassen behandeln die obligatorische Grundversicherung und freiwillige Zusatzversicherungen separat, entsprechend sind die Selbstbehalte zweimal zu begleichen. Dies ist auch der Fall, wenn Versicherte ihre obligatorische Grundversicherung und freiwilligen Zusatzversicherungen bei verschiedenen Krankenkassen haben.