Bei hoher Franchise und tiefem Einkommen besteht das Risiko, nicht über genügend Geld zu verfügen, um die Jahresfranchise im Versicherungsfall bezahlen zu können.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Aufrechnung der Jahresfranchise jedes Jahr am 1. Januar wieder bei null beginnt. Sind die Zahlungen bis zur Jahresfranchise erfüllt, so muss sich die versicherte Person nur noch mit einem Selbstbehalt von zehn Prozent an den weiterfolgenden Kosten beteiligen. Aber auch die Anrechnung des Selbstbehalts beginnt am 1. Januar jedes Jahres wieder von neuem.
Wenn sich also eine Behandlung über einen Zeitraum von mehr als einem Kalenderjahr erstreckt, zum Beispiel von Herbst bis Frühjahr, so sind Jahresfranchise und Selbstbehalt erneut und damit zweimal fällig.