Die obligatorische Krankenversicherung KVG und freiwillige Zusatzversicherungen nach VVG können unabhängig voneinander gekündigt werden.
Leistungen der Sozialversicherungen
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse darf nach Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr gekündigt und gewechselt werden. Das heisst, die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Im Standardmodell darf die Grundversicherung auch auf Ende Juni mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Standardmodell meint, dass die Standardfranchise und kein besonderes Versicherungsmodell wie HMO, Telemedizin usw. gewählt wurde.
Setzt die Krankenkasse eine neue Versicherungsprämie fest, beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat.
Kündigungen auf elektronischem Weg über Formulare auf Webseiten der Krankenkassen oder auch über E-Mail sind zulässig. Wichtig bei Kündigungen ist, dass die Krankenkasse eine Bestätigung der Kündigung ausstellt. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben mit Briefpost.