Krankenkassen bieten in der obligatorischen Grundversicherung verschiedene Modelle an, mit denen Prämien gespart werden können. Modelle, die vom Standardmodell abweichen, schränken in der Regel die freie Arzt- und Spitalwahl ein.
Leistungen der Sozialversicherungen
Im Hausarztmodell ist die Hausärzt:in die erste Anlaufstelle. Sie macht eine Erstbegutachtung und überweist im Bedarfsfall an spezialisierte Fachpersonen. Die Krankenkassen führen eine Liste ihrer Vertragsärzt:innen. Ausgenommen davon sind nur Notfälle, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung und Kontrolluntersuchungen in der Augenarztpraxis. Es gibt weitere Ausnahmen, je nach Versicherungsgesellschaft.
Im HMO-Modell hat die versicherte Person keine freie Arztwahl, sondern muss sich im Krankheitsfall immer zuerst bei einer bestimmten Gruppenpraxis oder einem bestimmten ärztlichen Netz melden. Ausgenommen davon sind nur Notfälle, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung und Kontrolluntersuchungen in der Augenarztpraxis. Es gibt weitere Ausnahmen, je nach Versicherungsgesellschaft.
Verschiedene Krankenkassen gewähren in den freiwilligen Zusatzversicherungen eine Prämienreduktion oder bezahlen Zuschüsse, wenn Versicherte an bestimmten Gesundheitsprogrammen teilnehmen wie Wellnesstrainings, Sporttrainings, Fitnesstrainings oder Achtsamkeitstrainings. Oder wenn sie sich zu Gesundheitschecks und dergleichen verpflichten. Einige Programme gehen mit einer elektronischen Datenerfassung und Überwachung einher wie der Aufzeichnung von Gesundheitsmessdaten und Bewegungsmustern.