Auf wann kann ein Vertrag bei einer Krankenkasse gekündigt werden?

Die obligatorische Krankenversicherung KVG und freiwillige Zusatzversicherungen nach VVG können unabhängig voneinander gekündigt werden.

Kündigungsfrist obligatorische Grundversicherung KVG

Die obligatorische Grundversicherung kann per Ende Dezember mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Das heisst, die Kündigung muss bei der Krankenkasse bis am 30. November eingetroffen sein.

Im Standardmodell darf die Grundversicherung auch auf Ende Juni mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Standardmodell meint, dass die Standardfranchise und kein besonderes Versicherungsmodell wie HMO, Telemedizin usw. gewählt wurde.

Kündigungsfrist freiwillige Zusatzversicherungen VVG

Freiwillige Zusatzversicherungen können auf Ende Jahr gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist der 30. September. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, läuft der Versicherungsvertrag auch im folgenden Jahr weiter.

Ausführlichere Erläuterungen zur Kündigung siehe unter «Krankenkassenprämien sparen».