Was bezahlt die Krankenkasse bei Mutterschaft?

Die obligatorische Krankenversicherung kommt für die Kosten auf, wenn es sich um besondere Leistungen bei Mutterschaft handelt.

Für Leistungen infolge Mutterschaft sind weder Jahresfranchise noch Selbstbehalt noch der Spitalbeitrag zu bezahlen.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach der Geburt sind nicht nur die Mutterschaftskosten gedeckt, sondern auch die allgemeinen medizinischen Leistungen und die Pflegeleistungen bei Krankheit.

Zur mutterschaftlichen Deckung gehören:

  • während der Schwangerschaft sieben ärztliche Untersuchungen (ärztliches Personal, Hebammen) inklusive zwei Ultraschalluntersuchungen
  • bei einer Risikoschwangerschaft die notwendige Anzahl der Untersuchungen
  • der Ersttrimestertest zur Abklärung des Risikos der Trisomien 13, 18 und 21
  • regelmässige Kontrollen bei der Frauenärzt:in (unter Umständen auch durch eine Hebamme durchführbar)
  • Vorbereitung der Geburt und diesbezügliche Beratung
  • Entbindung in Spital oder Geburtshaus
  • Stillberatung
  • Aufenthalt und Pflege des Neugeborenen, solange es sich mit der Mutter im Spital aufhält.