Was bezahlt die Krankenkasse bei Pflege?

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt

  • die akute Pflege und Übergangspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt für längstens 2 Wochen
  • die Vergütungen für die Pflege zu Hause, insbesondere für Abklärungen, Beratungen, Koordination, Grundpflege, Untersuchungen und Behandlungen, je nach Tätigkeit bis zu CHF 76.90 pro Stunde
  • die Pflegetaxen für die Pflege in einem Heim nach Aufwand. Die maximale Vergütung aus der obligatorischen Krankenversicherung beträgt CHF 115.20 pro Tag. Die Kosten wie Betreuungstaxen und Hotellerietaxen gehen zulasten der versicherten Person (ausser es besteht eine freiwillige Zusatzversicherung, die jene Kosten übernimmt.).