Was bezahlt die Krankenkasse bei Unfall?

Die obligatorische Krankenversicherung kommt auch für die Heilungskosten bei einem Unfall auf, sofern keine andere Versicherung leistungspflichtig ist (siehe auch Berufsunfallversicherung UVG und Militärversicherung MV). Hierfür fällt die normale Kostenbeteiligung an (Franchise, Selbstbehalt).

Auch übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Folgen von Unfällen, sobald die Unfalldeckung nach der obligatorischen Berufsunfallversicherung UVG ganz oder teilweise aufhört.

Siehe hierzu KVG Art. 8 Abs. 2 und 3.

Die obligatorische Krankenversicherung kommt nicht für den Lohn- und Erwerbsausfall. Für dessen Abdeckung wird eine separate, freiwillige Taggeldversicherung benötigt.