Die Rechnungen der Krankenkasse sind zu bezahlen:
- für die Krankenkassenprämien
- für von der Versicherung übernommene Kosten für medizinische Leistungen, die unter der Jahresfranchise liegen
- für die Selbstbehalte und
- für die Spitalbeiträge
Nach Ablauf der Zahlungsfrist sendet die Versicherung mindestens eine Mahnung zu. Wird die Mahnung nicht beglichen, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet mit einer Nachzahlungsfrist von 30 Tagen.