Die obligatorische Krankenversicherung – oft auch Krankenkasse genannt – ist ein finanzieller Schutz bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Geburtsgebrechen. Die Krankenkasse erbringt Sachleistungen und kommt für Untersuchungs-, Behandlungs- und Heilungskosten auf.
Leistungen der Sozialversicherungen
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich obligatorisch bei einer Krankenkasse versichern. Sie sind verpflichtet, monatlich eine Prämie zu bezahlen und sich im Versicherungsfall bis zu einem gewissen Grad an den Kosten zu beteiligen.
Wer die Prämie oder die Kostenbeteiligung nicht bezahlt, riskiert, dass eine Untersuchung oder Behandlung aufgeschoben oder nicht ausgeführt wird oder dass die Kosten vollumfänglich selbst getragen werden müssen.
Die obligatorische Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz KVG garantiert eine umfassende, medizinische Versorgung hoher Qualität. Gewisse Leistungen deckt die obligatorische Krankenversicherung jedoch nicht ab. Diese können durch den Abschluss von freiwilligen Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG erweitert werden. Wer Kosten sparen will, hat die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen mit Leistungseinschränkungen.
Freiwillige Zusatzversicherungen bieten Wahlfreiheit oder erweiterten Schutz zum Beispiel bei Auslandaufenthalt, im Spital, bei Kuren und Pflegeleistungen, bei Rettungs- und Transportkosten, bei Zahnbehandlungen und vielem mehr. Für Personen ab einem gewissen Alter wird der Abschluss von freiwilligen Zusatzversicherungen nicht mehr angeboten – je nach Versicherungsanbieter.