Welchen Anteil an den Kosten müssen Patient:innen selbst bezahlen?

Die Versicherten müssen neben den Krankenkassenprämien für die obligatorische Krankenversicherung auch einen Teil der anfallenden Kosten mittragen. Es sind dies die Jahresfranchise, Selbstbehalte und die Spitalbeiträge sowie ein Anteil an die Pflegekosten bei ambulanter Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim.