Wen versichert die Krankenkasse?

Grundsätzlicher Schutz für alle in der obligatorischen Krankenversicherung

Jede Person, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat, muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse versichern. Im Gegenzug muss jede Krankenkasse jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz versichern, die um Aufnahme ersucht.

Erwachsene müssen sich mit Wohnsitznahme in der Schweiz – also beim Zuzug aus dem Ausland – innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse anmelden. Kinder sind spätestens drei Monate nach der Geburt zu versichern. Sie dürfen auch bereits vorgeburtlich angemeldet werden.

In der Schweiz existieren rund 50 anerkannte Krankenkassen. Die Wahl der Kasse ist frei, sie muss aber im Wohnkanton tätig sein.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, Ratgeber «Die obligatorische Krankenversicherung»