Wie ist Krankheit definiert?

Krankheit ist im Rahmen der Sozialversicherungen gesetzlich definiert.

Krankheit ist die Beeinträchtigung der Gesundheit, sofern die Ursache nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist und eine Untersuchung oder Behandlung nötig macht. Oder falls durch die Krankheit die Arbeit verhindert wird. Der Gesundheitsbegriff bezieht sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die auch die geistige und die psychische Gesundheit

In den Sozialversicherungen werden Krankheiten und Unfälle voneinander abgegrenzt, weil je nach Schadensursache eine andere Versicherung zuständig ist.