Wie schützt die Krankenversicherung bei Auslandaufenthalt?

Vorkehrungen für Auslandreisen und Auslandaufenthalt

Die obligatorische Versicherungsdeckung der Krankenkassen bezieht sich auf die Schweiz und die EU-EFTA-Staaten gemäss obligatorischer Krankenversicherung. Wer Wohnsitz in der Schweiz hat und für Ferien, Reisen oder beruflich ins Ausland reist, sollte abklären, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.

Bei Erkrankung im Ausland bezahlt die Krankenkasse die Notfallbehandlung. Wie hoch die Deckung ist, hängt vom Aufenthaltsland ab. In der EU und den EFTA-Staaten vergütet die Krankenkasse die gleichen Leistungen, die auch Einheimischen zustehen.

Kostenüberraschungen vermeiden

Ausserhalb der EU-EFTA-Staaten bezahlt die Krankenkasse die Notfallbehandlung nur zu einem gewissen Betrag. Wer eine höhere Versicherungsdeckung wünscht, kann eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen. Insbesondere Behandlungen in den USA, in Kanada, Australien und gewissen asiatischen Ländern können teuer werden.

Das liegt daran, dass in diesen Ländern die Gesundheitsversorgung stark privatisiert ist und der Aufenthalt in Privatkliniken auch Leistungen miteinschliesst, welche die Schweizer Grundversicherung nicht deckt (Privatzimmer, Hotellerie).

Weitere Risiken sind hohe Transportkosten, zum Beispiel für den Patiententransport innerhalb des Aufenthaltslands zu einer Klinik, oder die Rückführung in die Schweiz. Einige Kliniken verlangen zur Sicherung der Deckung ihrer Leistung eine Kostengutsprache oder eine vorgängig zu bezahlende Kaution.