Die obligatorische Versicherungsdeckung der Krankenkassen bezieht sich auf die Schweiz und die EU-EFTA-Staaten gemäss obligatorischer Krankenversicherung. Wer Wohnsitz in der Schweiz hat und für Ferien, Reisen oder beruflich ins Ausland reist, sollte abklären, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.
Bei Erkrankung im Ausland bezahlt die Krankenkasse die Notfallbehandlung. Wie hoch die Deckung ist, hängt vom Aufenthaltsland ab. In der EU und den EFTA-Staaten vergütet die Krankenkasse die gleichen Leistungen, die auch Einheimischen zustehen.