Checkbox Taggeldversicherung abschliessen – Check für Angestellte

1. Bestehenden Versicherungsschutz prüfen

Zuerst ist abzuklären, ob nicht bereits ein Versicherungsschutz besteht.

  • Läuft der Arbeitsvertrag über einen Gesamtarbeitsvertrag GAV und sieht dieser den Abschluss einer Taggeldversicherung vor? Falls ja, sind die Angestellten bereits kollektiv versichert.
  • Hat die Arbeitgeber:in eine Kollektivversicherung für ihre Angestellten abgeschlossen? Falls ja, sind die Angestellten über den Arbeitsvertrag bereits mitversichert.
  • Ist die Taggeldversicherung auf dem Lohnausweis aufgeführt? Falls Prämienabzüge geltend gemacht werden, besteht eine Versicherung. Es kann aber auch sein, dass die Arbeitgeber:in die vollen Prämien selbst übernimmt und deshalb nicht ersichtlich ist, ob jemand versichert ist.
  • Besteht eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seine Mitglieder versichert? Falls ja, besteht eine kollektive Versicherung.

2. Jeder Verdienst muss separat versichert sein

Eine Taggeldversicherung gilt nicht pauschal für alle Einnahmen. Jeder Verdienst muss separat versichert sein.

Wenn jemand beispielsweise drei Jobs hat und nur eine der Arbeitgeber:innen eine Versicherung für ihr Personal abgeschlossen hat, so ist nur dieser Verdienst versichert und die anderen nicht.

Ebenso verhält es sich, wenn eine Person bei einer Anstellung versichert und gleichzeitig selbstständigerwerbend ist. Der Verdienst aus der Selbstständigkeit muss separat versichert werden.

3. Anmeldung bei einer Versicherungsgesellschaft

Wenn bei keinem oder nicht allen Arbeitsverhältnissen eine Versicherung besteht, kann erwogen werden, bei einer Krankenkasse oder einem anderen Versicherungsanbieter eine Einzelversicherung abzuschliessen. Es empfiehlt sich, mehrere Offerten einzuholen.

Siehe hierzu auch unter Check für Selbstständigerwerbende und Kurzzeitangestellte die Stichworte zur «Höhe des Taggeldes» und zu den «Vorbehalten der Versicherungsgesellschaften».