Zuerst ist abzuklären, ob nicht bereits ein Versicherungsschutz besteht.
- Läuft der Arbeitsvertrag über einen Gesamtarbeitsvertrag GAV und sieht dieser den Abschluss einer Taggeldversicherung vor? Falls ja, sind die Angestellten bereits kollektiv versichert.
- Hat die Arbeitgeber:in eine Kollektivversicherung für ihre Angestellten abgeschlossen? Falls ja, sind die Angestellten über den Arbeitsvertrag bereits mitversichert.
- Ist die Taggeldversicherung auf dem Lohnausweis aufgeführt? Falls Prämienabzüge geltend gemacht werden, besteht eine Versicherung. Es kann aber auch sein, dass die Arbeitgeber:in die vollen Prämien selbst übernimmt und deshalb nicht ersichtlich ist, ob jemand versichert ist.
- Besteht eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seine Mitglieder versichert? Falls ja, besteht eine kollektive Versicherung.