Zuerst ist abzuklären, ob nicht bereits ein Versicherungsschutz besteht.
Kurzzeitangestellte mit Verträgen von nicht länger als 3 Monaten sollten Folgendes prüfen:
- Besteht ein GAV, der die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch bei Arbeitsverträgen unter 3 Monaten gewährleistet?
- Hat die Arbeitgeber:in einen Kollektivvertrag, der die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch bei Arbeitsverträgen unter 3 Monaten gewährleistet?
- Weist der Lohnausweis Prämienabzüge für eine Taggeldversicherung aus?
- Besteht eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seine Mitglieder versichert? Die Prämien sind in der Regel bereits im Mitgliederbeitrag für den Berufsverband inbegriffen.
Selbstständigerwerbende sollten Folgendes prüfen:
- Besteht eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seine Mitglieder versichert? Die Prämien sind in der Regel bereits im Mitgliederbeitrag für den Berufsverband inbegriffen.
Wer noch nicht Mitglied in einem Berufsverband ist, kann sich bei einem Berufsverband bewerben, der über einen Kollektivversicherungsvertrag verfügt. Die Prämien für eine Kollektivversicherung sind massiv günstiger als jene für eine Einzelversicherung.
Kommt eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband nicht in Frage, empfiehlt es sich, Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften (Krankenkassen und anderen Anbietern) für eine Einzelversicherung einzuholen.