Wann beginnt und endet der Anspruch auf Taggelder?

Der Bezug von Taggeldern setzt ein Arztzeugnis voraus, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. In der Regel verlangen die Versicherungen, dass das Arztzeugnis regelmässig bestätigt und vorgelegt wird, um den Anspruch fortzusetzen.

Wann der Anspruch auf Taggelder beginnt, ist vom Versicherungsvertrag abhängig. Er kann ab dem ersten Tag oder auch nach 3, 10, 15, 30 oder mehr Tagen beginnen. Je kürzer die Frist bis zum Einsetzen des Anspruchs ist, desto höher sind die Versicherungsprämien.

Bei Versicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG besteht der Leistungsanspruch während 720 Tagen, in Versicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz VVG beträgt der Leistungsanspruch in der Regel zwischen 710 und 730 Tagen. Insgesamt besteht der Schutz in etwa 24 Monate (2 Jahre). Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dauert 900 Tage (entspricht 30 Monaten bzw. 2,5 Jahren).

Beispiel Ausschöpfung der Taggelder – Anspruch erlischt

Alfredo war 60 Tage (2 Monate) lang krank. Er war taggeldversichert mit einem Vertrag, der ihm ab dem ersten Krankheitstag Taggelder zusicherte. Folglich erhielt er 60 Taggelder als Einkommensersatz. Die maximale Zeit von 720 Tagen (24 Monate) schöpfte er nicht aus. Die Taggeldversicherung läuft normal weiter, er bleibt versichert.

Nun erkrankt Alfredo nach 100 Tagen erneut. Seit seiner ersten Erkrankung sind 160 Tage vergangen. Die Rahmenfrist von 900 Tagen dauert noch 740 Tage. Diesmal ist Alfredo für längere Zeit krank, nämlich für 760 Tage. Das heisst, er war seit Beginn der ersten Erkrankung innerhalb von 900 Tagen insgesamt 800 Tage krank.

Die Leistungen der Taggeldversicherung sind auf 720 Tage innerhalb der Rahmenfrist von 900 Tagen begrenzt, danach sind sie erschöpft. Das bedeutet, dass Alfredo insgesamt Anrecht auf 720 Taggelder hat. Abz üglich der 60 Tage, die ihm während der ersten Erkrankung ausbezahlt worden waren, erhält er bei der zweiten Erkrankung nur noch 660 Taggelder, obwohl er 760  Tage lang krank war. Der Versicherungsschutz erlischt.

Beispiel Taggelder nicht erschöpft – Versicherung kündigt trotzdem

Annaberta ist 400 Tage lang krank und erhält hierfür Taggelder. Nach ihrer Genesung erkrankt sie drei Jahre später erneut für 600 Tage. Sie erhält auch beim zweiten Mal die vollen Taggelder, weil sie innerhalb der Rahmenfrist von 900 Tagen seit Beginn der ersten Erkrankung keine weiteren Leistungen der Taggeldversicherung beanspruchte, die das Kontingent von 720 Tagen ausgeschöpft hätten.

Allerdings hat Annaberta Pech, da die Versicherung zwar beide Male die Taggelder ausbezahlt, ihr danach jedoch den Vertrag kündigt. Denn nach einem Schadenfall steht es der Versicherungsgesellschaft frei, den Vertrag nach Erfüllung der Leistungen zu kündigen. Annaberta muss eine neue Versicherungslösung suchen, allenfalls zu schlechteren Bedingungen. Das Kündigungsrecht nach einem Schadenfall stünde übrigens auch Annaberta zu, doch wäre es unsinnig, davon Gebrauch zu machen.