Der Bezug von Taggeldern setzt ein Arztzeugnis voraus, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. In der Regel verlangen die Versicherungen, dass das Arztzeugnis regelmässig bestätigt und vorgelegt wird, um den Anspruch fortzusetzen.
Wann der Anspruch auf Taggelder beginnt, ist vom Versicherungsvertrag abhängig. Er kann ab dem ersten Tag oder auch nach 3, 10, 15, 30 oder mehr Tagen beginnen. Je kürzer die Frist bis zum Einsetzen des Anspruchs ist, desto höher sind die Versicherungsprämien.
Bei Versicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG besteht der Leistungsanspruch während 720 Tagen, in Versicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz VVG beträgt der Leistungsanspruch in der Regel zwischen 710 und 730 Tagen. Insgesamt besteht der Schutz in etwa 24 Monate (2 Jahre). Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dauert 900 Tage (entspricht 30 Monaten bzw. 2,5 Jahren).