Taggeldversicherungen können bei einer anerkannten Krankenkasse oder auch bei einem anderen Versicherungsanbieter abgeschlossen werden. Die Berufsverbände bieten teilweise Lösungen für eine Kollektivversicherung an.
Leistungen der Sozialversicherungen
Da die Taggeldversicherung freiwillig ist, dürfen die Versicherungen frei entscheiden, ob sie eine Person aufnehmen oder nicht. Sie dürfen Vorbehalte auf bestehende oder frühere Krankheiten anbringen, die dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden.
Taggeldversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG dürfen ihre Vorbehalte unbefristet anbringen. In Kollektivverträgen nach VVG verzichten die Versicherungsgesellschaften in der Regel auf Gesundheitsprüfungen.
Bei Taggeldversicherungen nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG sind die Vorbehalte auf fünf Jahre begrenzt.
Wer aus einer Kollektivversicherung ausscheidet, hat das Recht, in eine Einzelversicherung überzutreten und die bisherigen Versicherungsleistungen zu behalten. Je nach Kasse und Reglement bestehen jedoch abweichende Regelungen, so dass ein Übertritt allenfalls nicht möglich ist.