Bei Kollektivversicherungen müssen die Arbeitgeber:innen die Versicherungsbeiträge (Versicherungsprämien) zu mindestens fünfzig Prozent übernehmen, sofern die Lohnfortzahlungspflicht versichert werden soll. Die Prämien sind meist nach Alter abgestuft.
Bei Einzelversicherungen kommen die versicherten Personen selbst für die Prämien auf.