Wie schützt eine Taggeldversicherung Angestellte ?

Arbeitgeber:innen haben Lohnfortzahlungspflicht

Die Gesetzgebung regelt, dass Angestellten, die aus persönlichen Gründen nicht arbeiten können, für eine gewisse Zeit der Lohn fortbezahlt werden muss. Insbesondere bei

  • Krankheit
  • Pflege eines kranken Kindes
  • Tod eines Familienmitglieds oder nahe verwandten Person
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militär, Zivilschutz, Feuerwehr
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes.

Lohnfortzahlung für Angestellte bei Krankheit

Bei Krankheit geniessen Angestellte über das Arbeitsgesetz für eine befristete Zeit einen Lohnschutz. Das heisst, die Arbeitgeber:in muss den vertraglich vereinbarten Lohn während einer gewissen Zeit weiterbezahlen.

Die Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung ist davon abhängig, ob eine Krankentaggeldversicherung KTG besteht oder nicht. Denn die Lohnfortzahlungspflicht besteht nur für eine kurze Zeit. Über den Abschluss einer Taggeldversicherung können Arbeitgeber:innen den Schutz auf Lohnfortzahlung verlängern.

Lohnfortzahlung für Angestellte nach Unfall

Die Lohnfortzahlung bei Unfall ist über die obligatorische Berufsunfallversicherung gewährleistet, sofern sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet.

Bei Freizeitunfällen kommt die Nichtberufsunfallversicherung der Arbeitgeber:in auf, jedoch nur für Löhne aus Anstellungsverhältnissen mit durchschnittlich mindestens 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche.