Die Basler, Berner und Zürcher Skalen regeln die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit, falls keine Taggeldversicherung den Erwerbsausfall übernimmt. Die Kantone wenden eine der drei Skalen an, gewisse Kantone auch Mischformen davon.
Die Dauer der Lohnfortzahlung wird nach Dienstjahren gerechnet. Im ersten Dienstjahr, also im ersten Arbeitsjahr der Anstellung, ist die Lohnfortzahlung bei allen drei Skalen gleich und beträgt gemäss dem gesetzlichen Minimum 3 Wochen.
Ab dem zweiten Dienstjahr dauern die Lohnfortzahlungen länger, unterscheiden sich jedoch je nach Skala.
Gesamtarbeitsverträge GAV oder Normalarbeitsverträge NAV können eine längere Dauer für die Lohnfortzahlungspflicht bestimmen. Die Gerichte können im Einzelfall abweichende Entscheide fällen.
Basler Skala | Lohnfortzahlung |
---|
Im 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
2. und 3. Jahr | 2 Monate |
4. bis 10. Jahr | 3 Monate |
11. bis 15. Jahr | 4 Monate |
16. bis 20. Jahr | 5 Monate |
ab 21. Jahr | 6 Monate |
Berner Skala | Lohnfortzahlung |
---|
Im 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
2. Jahr | 1 Monat |
3. und 4. Jahr | 2 Monate |
5. bis 9. Jahr | 3 Monate |
10. bis 14. Jahr | 4 Monate |
15. bis 19. Jahr | 5 Monate |
20. bis 25. Jahr | 6 Monate |
Zürcher Skala | Lohnfortzahlung |
---|
Im 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
2. Jahr | 8 Wochen |
3. Jahr | 9 Wochen |
4. Jahr | 10 Wochen |
pro weiteres Jahr | je eine zusätzliche weitere Woche |
Skalen