Leistungen der Sozialversicherungen

Sind Unfälle für Angestellte in den Ferien gedeckt?

Angestellte, die ein Arbeitsverhältnis von mindestens 8 Std. pro Woche haben, sind auch in der Freizeit über die Unfallversicherung UVG geschützt. Das heisst, für die Kostenfolgen von Unfällen, die in den Ferien oder in der sonstigen Freizeit geschehen, kommt die Unfallversicherung UVG via Nichtberufsunfallversicherung NBU auf.

Angestellte mit Anstellungsverhältnissen von weniger als 8 Std. pro Woche geniessen keinen Freizeitschutz in der Unfallversicherung UVG. Sie müssen sich bei der Krankenversicherung KVG für den Unfallzusatz versichern lassen.