Leistungen der Sozialversicherungen

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Beginn

Für Angestellte beginnt der Versicherungsschutz mit Beginn des Arbeitsverhältnisses oder ab dem Zeitpunkt des Lohnanspruchs, in jedem Fall mit der Aufnahme des ersten Arbeitswegs.

Für gemeldete Arbeitslose beginnt sie an jenem Tag, an dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosentaggelder) erfüllt sind.

Ende

Der Schutz der Unfallversicherung UVG dauert 31 Tage über das Ende eines Anstellungsverhältnisses hinaus. Genau genommen endet er 31 Tage, nachdem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Danach erlischt er oder kann mit einer Abredeversicherung verlängert werden.