Für Angestellte beginnt der Versicherungsschutz mit Beginn des Arbeitsverhältnisses oder ab dem Zeitpunkt des Lohnanspruchs, in jedem Fall mit der Aufnahme des ersten Arbeitswegs.
Für gemeldete Arbeitslose beginnt sie an jenem Tag, an dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosentaggelder) erfüllt sind.