Leistungen der Sozialversicherungen

Was ist die 8-Stunden-Regel?

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung UVG gilt für Berufsunfälle und ab einem Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden pro Woche und Arbeitgeber:in auch für Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten.