Leistungen der Sozialversicherungen

Was ist ein Unfall?

Das Sozialversicherungsgesetz definiert einen Unfall wie folgt:

Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 4.

In den Sozialversicherungen werden Unfälle und Krankheiten voneinander abgegrenzt, weil je nach Schadensursache eine andere Versicherung zuständig ist.

Was ist ein Berufsunfall?

Als Berufsunfälle gelten Unfälle, die sich während der Ausübung von Arbeiten auf Anordnung oder im Interesse einer Arbeitgeber:in ereignen. Dazu zählen auch Arbeitspausen (sofern während eines befugten Aufenthalts auf dem Betriebsgelände), Geschäfts- und Dienstreisen, Betriebsausflüge, Besuch von Weiterbildungen, Transporte auf dem Arbeitsweg und weitere.

Was ist ein Nichtberufsunfall?

Alle übrigen Unfälle, die gemäss Definition kein Berufsunfall sind, gelten als Nichtberufsunfälle. Das sind folglich Freizeitunfälle, insbesondere Haushaltsunfälle, Sportunfälle, Verkehrsunfälle usw.

Was ist eine Berufskrankheit?

Eine Berufskrankheit liegt dann vor, wenn ein Nachweis zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung erbracht werden kann. Die Krankheit muss vorwiegend durch den Beruf hervorgerufen worden sein und medizinisch nachweisbar sein. Auch die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit in Folge der Berufsausübung wird anerkannt.

Der Gesundheitsbegriff ist umfassend und bezieht sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die geistige und die psychische Gesundheit.