Die Unfallversicherung UVG schützt vor den Kosten, die infolge von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen entstehen.
Sie deckt auch die Kosten für unfallähnliche Körperschädigungen, für Schädigungen als Folge einer verordneten Heilbehandlung und für Rückfälle bzw. Spätfolgen von früher übernommenen Unfällen und Berufskrankheiten.
Die Unfallversicherung UVG entschädigt Sachleistungen und bezahlt Geldleistungen. Sie kümmert sich also nicht nur um die Bezahlung der Heilung, sondern kommt für Angestellte auch für den mit dem Unfall oder der Berufskrankheit verbundenen Lohnausfall auf. Damit geht sie über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung KVG hinaus.
Die Vollständige Liste der Leistungen findet sich in der Rechtsliteratur (UVG Art. 10 bis 29, UVV Art 15 bis 40).