Leistungen der Sozialversicherungen

Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung UVG?

Die Unfallversicherung UVG schützt vor den Kosten, die infolge von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen entstehen.

Sie deckt auch die Kosten für unfallähnliche Körperschädigungen, für Schädigungen als Folge einer verordneten Heilbehandlung und für Rückfälle bzw. Spätfolgen von früher übernommenen Unfällen und Berufskrankheiten.

Die Unfallversicherung UVG entschädigt Sachleistungen und bezahlt Geldleistungen. Sie kümmert sich also nicht nur um die Bezahlung der Heilung, sondern kommt für Angestellte auch für den mit dem Unfall oder der Berufskrankheit verbundenen Lohnausfall auf. Damit geht sie über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung KVG hinaus.

Die Vollständige Liste der Leistungen findet sich in der Rechtsliteratur (UVG Art. 10 bis 29, UVV Art 15 bis 40).

Angestellt und gleichzeitig selbstständigerwerbend

Ist eine Person gleichzeitig angestellt und selbstständigerwerbend, so besteht der obligatorische Versicherungsschutz in der Unfallversicherung UVG nur in Bezug auf die Anstellung.

Für Unfälle, die sich während der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit ereignen, bedarf es einer separaten Unfallversicherung: für die Heilungskosten den Unfallzusatz bei der Krankenversicherung KVG, für den Erwerbsersatz eine Unfalltaggeldversicherung bei einer Taggeldkasse; auch der Abschluss einer Berufsunfallversicherung UVG ist möglich, sofern das Jahreseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit mindestens CHF 66 690 beträgt und eine Versicherungsgesellschaft bereit ist, eine Unfall-Police auszustellen.

Liegt eine Teilzeitanstellung mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich mindestens 8 Std. pro Woche vor, so sind Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit (Freizeit, Ferien) zwar gedeckt, aber der Schutz ausserhalb der Arbeitszeit bezieht sich nur auf Nichtberufsunfälle NBU. Das heisst, der Freizeitschutz bezieht sich nur auf nichtberufliche Tätigkeiten. Eine weitere berufliche Tätigkeit aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist nicht gedeckt und muss über den Unfallzusatz in der Krankenversicherung KVG versichert werden.

Schutz bei Teilzeit und mehreren Anstellungen

Jedes Angestelltenverhältnis ist separat zu versichern. Hat eine Person gleichzeitig Jobs bei verschiedenen Arbeitgeber:innen, so muss für jedes einzelne Arbeitsverhältnis ein Versicherungsschutz in der obligatorischen Berufsunfallversicherung UVG vorliegen.