Leistungen der Sozialversicherungen

Wer kann sich freiwillig versichern?

Selbstständigerwerbende mit Wohnsitz in der Schweiz können sich freiwillig versichern. Voraussetzung ist, dass sie einen AHV-pflichtigen Mindestverdienst von CHF 66 690 pro Jahr erwirtschaften. Es ist jeder Versicherungsgesellschaft freigestellt, ob sie eine selbstständigerwerbende Person versichern will. Es besteht keine Pflicht zur Aufnahme.

Die Aufnahme hängt unter anderem vom Berufsbereich und den damit verbundenen Risiken ab. Bühnenberufe und andere künstlerische Berufsbereiche wie bildende Kunst gelten als risikobehaftet und sind schwierig zu versichern.

Familienangehörige, die in einem Familienbetrieb mitarbeiten, können freiwillig bei der Unfallversicherung UVG versichert werden, selbst dann, wenn sie keinen Lohn erhalten. Auch hier gilt ein theoretischer Mindestverdienst.

UVG Art. 4, UVV 138