Leistungen der Sozialversicherungen

Wer muss obligatorisch versichert werden?

Arbeitgeber:innen müssen obligatorisch alle Personen versichern, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, auch Minderjährige und Pensionierte, Teilzeitangestellte und Aushilfen, unabhängig vom Arbeitspensum und unabhängig davon, wie der Lohn ausbezahlt wird, ob als Monatslohn, Stundenlohn, pauschale Entschädigung oder als Naturallohn in Gegenwerten.

Arbeitslose

Alle Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind bei der Unfallversicherung UVG versichert. Die Leistungen hierfür erbringt die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA.

Siehe AVIG Art. 8 und 29

Verordnung über die Unfallversicherung UVV, insbesonder Art. 4 und Art. 6