Die Höhe der Beiträge an die Berufsunfallversicherung UVG bemisst sich für Angestellte an der Höhe des Lohns.
Leistungen der Sozialversicherungen
Zum Lohn zählen der AHV-pflichtige Lohn sowie Taggelder der Sozialversicherungen:
- Taggelder der Unfallversicherung UVG
- Taggelder der Invalidenversicherung IV
- Krankentaggelder
- Erwerbsersatz für Dienstleistende EO
- Mutterschaftsentschädigung MSE
- Entschädigung des anderen Elternteils EAE
- Betreuungsentschädigung BUE
- Adoptionsentschädigung AdoptE
- Familienzulagen FamZ
Löhne von Pensionierten, die von der AHV-Pflicht befreit sind, werden hinzugerechnet – es besteht kein Freibetrag.
Weiter ist die Höhe der Prämie vom Gefahrenrisiko des Berufsbereichs abhängig.
Jolanda führt alleine eine Galerie und hat keine Angestellten. Im nächsten Monat steht eine grössere Arbeit an. Deshalb will sie zwei Aushilfen beschäftigen. Beide Aushilfen sollen einmalig je CHF 4000 Lohn erhalten.
Jolanda wählt eine Versicherungsgesellschaft aus, die eine Berufsunfallversicherung UVG anbietet. Bei der Anmeldung muss sie den Berufsbereich und das Geschlecht der Angestellten angeben, ob sie unter 8 Std. pro Woche beschäftigt sind und die mutmassliche Jahreslohnsumme beider Angestellten zusammen.
Die Anbieterin schickt Jolanda eine Prämienrechnung im Betrag von CHF 100. Nach Bezahlung der Prämie sind ihre beiden Angestellten versichert und können die Arbeit aufnehmen.
Ende Jahr muss Jolanda der Versicherungsgesellschaft die tatsächliche Lohnsumme angeben. War sie höher als CHF 10 000, stellt die Versicherungsgesellschaft eine Nachrechnung aus. War die Lohnsumme tiefer, erhält sie kein Geld zurück, da die Mindestprämie pro Jahr CHF 100 ist.
Ist die Lohnsumme insgesamt über CHF 10 000 pro Jahr, kann es sich lohnen, vor dem Versicherungsabschluss Offerten verschiedener Versicherungsgesellschaften einzuholen.
Kurt ist Geschäftsführer einer Tanzkompanie, die sich als Verein organisiert. Der Verein beschäftigt drei Angestellte. Nun möchte Kurt für drei Monate eine Aushilfe anstellen.
Da der Verein für die drei Angestellten bereits eine Unfallversicherung UVG hat, braucht Kurt nichts weiter zu unternehmen, als die neue Angestellte vor Arbeitsaufnahme bei der Versicherungsgesellschaft zu melden. Hierzu gibt er Geschlecht, Arbeitspensum und mutmassliche Lohnsumme an. Die Aushilfe kann sofort nach der Meldung ihre Arbeit für den Verein aufnehmen.
Bezahlt ein Betrieb eine Lohnsumme von über CHF 10 000 pro Jahr, stellt die Versicherungsgesellschaft eine oder mehrere Akontorechnungen für die mutmassliche Prämie aus. Dazu muss der Betrieb im Voraus die mutmassliche Jahreslohnsumme aller Angestellten zusammen angeben.
Ende Jahr muss ein Formular ausgefüllt werden, in das die tatsächlichen Löhne einzutragen sind. Die Versicherung ermittelt die definitive Prämie. Falls die Akontorechnungen zu tief waren, stellt sie eine Nachrechnung, waren sie zu hoch, erstattet sie das zu viel bezahlte Geld bis auf Mindestprämie von CHF 100 zurück.