Leistungen der Sozialversicherungen

Wie ist im Versicherungsfall vorzugehen?

Die verunfallte Person oder deren Angehörige müssen den Unfall der Arbeitgeber:in unverzüglich melden. Die Arbeitgeber:in meldet dann das Ereignis der Versicherung. Ein Anmeldeversäumnis kann Leistungskürzungen zur Folge haben.

Es ist wichtig, dass der Unfall medizinisch dokumentiert wird. Deshalb ist bei einem Unfall das Aufsuchen einer Arztpraxis empfohlen.

Ordnet die Unfallversicherung UVG ärztliche Untersuchungen an, muss sich die verunfallte Person diesen unterziehen. Widersetzt sie sich, kann die Versicherung die Leistungen verweigern.