Unternehmen oder Personen, die Angestellte beschäftigen, müssen obligatorisch eine Berufsunfallversicherung UVG für ihre Angestellten abschliessen. Hierzu können Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften eingeholt werden. Die Liste der zugelassenen Anbieter findet sich beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
Liste der zugelassenen Anbieter der Unfallversicherung UVG
Die Versicherungspflicht besteht für alle Anstellungsverhältnisse, auch für Aushilfen, die nur wenige Stunden oder einmalig für eine kurze Zeit arbeiten. Die Anmeldung bei der Unfallversicherung UVG muss erfolgen, bevor die angestellte Person ihre Arbeit aufnimmt oder ihren ersten Lohn erhält.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft, vom Risiko des Berufsbereichs und der ausgeübten Tätigkeit, vom Geschlecht der Versicherten und von der Lohnsumme.
Die Versicherungsprämie für eine jährliche Lohnsumme aller Angestellten zusammen bis CHF 10 000 beträgt pauschal CHF 100 pro Jahr.