Erwerbsersatz erhalten Personen, die folgende Dienste leisten:
- Militärdienst
- Zivilschutz
- Zivildienst
- Dienst im Roten Kreuz Dienst
- Leiterkurse von Jugend und Sport
- Jungschützenleiterkurse
Der Versicherungsschutz deckt sich mit jenem der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV und gilt für Selbstständigerwerbende, Angestellte und Nichterwerbstätige gleichermassen.
Um Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben, müssen Erwerbstätige in den vergangenen 12 Monaten vor Dienstantritt mindestens 10 Arbeitstage nachweisen oder, wenn keine ganzen Arbeitstage geleistet worden sind, mindestens 160 einzelne Arbeitsstunden oder bei Arbeitslosigkeit 4 Wochen erfolglose Arbeitssuche.