Die Erwerbsersatz beträgt 80 Prozent des Einkommens, das vor Dienstantritt erwirtschaftet wurde. Es wird das Monatseinkommen durch 30 Tage geteilt und davon 80 Prozent als Taggeld ausbezahlt.
War das Einkommen vor Dienstantritt tiefer als CHF 2580 pro Monat, so besteht eine Minimalgarantie und es werden 80 Prozent von CHF 2580 als Berechnungsbasis genommen, was ein Taggeld von CHF 69 ergibt.
Das maximale Monatseinkommen, das berücksichtigt wird, ist CHF 8250. Die Grenze liegt bei einem Taggeld von CHF 220. Liegt das Einkommen darüber, so werden dennoch maximal CHF 220 berücksichtigt.
Zum Erwerbsersatz, der auf das Einkommen berechnet wird, kommen Entschädigungen für Kinderzulagen, Zulagen für Betreuungskosten und Betriebszulagen für Selbstständigerwerbende hinzu.