Die Beitragspflicht für die EO richtet sich nach den Vorgaben der AHV-Beitragspflicht. Alle Personen, die AHV-Beiträge bezahlen müssen, müssen auch Abgaben an die EO leisten. Das sind sowohl alle Erwerbstätigen, also Angestellte und Selbstständigerwerbende, als auch Nichterwerbstätige.
Die Beiträge für die Erwerbsersatzordnung EO werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die AHV und IV bezahlt. Die Höhe ist abhängig vom AHV-pflichtigen Einkommen.