Wie hoch sind die EO-Beiträge und wer bezahlt sie?

Die Beitragspflicht für die EO richtet sich nach den Vorgaben der AHV-Beitragspflicht. Alle Personen, die AHV-Beiträge bezahlen müssen, müssen auch Abgaben an die EO leisten. Das sind sowohl alle Erwerbstätigen, also Angestellte und Selbstständigerwerbende, als auch Nichterwerbstätige.

Die Beiträge für die Erwerbsersatzordnung EO werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die AHV und IV bezahlt. Die Höhe ist abhängig vom AHV-pflichtigen Einkommen.

Angestellte

Angestellten werden 0,25 Prozent vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber:innen ihrerseits tragen ebenfalls 0,25 Prozent bei und überweisen die Beiträge für die EO zusammen mit den Abgaben für die AHV und IV direkt der AHV-Ausgleichskasse.

Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende liefern der AHV-Ausgleichskasse 0,5 Prozent des Reineinkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ab. Massgebend ist das Reineinkommen gemäss Veranlagungsverfügung der Steuerbehörde. Die EO-Abrechnung erfolgt zusammen mit den übrigen Beiträgen für die AHV und IV.

Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige müssen ebenfalls einen EO-Beitrag leisten. Er ist unter anderem abhängig vom Vermögen und beträgt zwischen CHF 24 und CHF 1200 pro Jahr.