Leistungen der Sozialversicherungen

Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem)

Das Fundament des Sozialversicherungssystems bildet das sogenannte Dreisäulensystem. Die drei Säulen bauen aufeinander auf bzw. ergänzen sich gegenseitig. Es wird unterschieden zwischen staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge. Alle drei Säulen zusammengenommen werden persönliche Vorsorge genannt.

Je besser eine Person in den drei Säulen versichert ist, desto höher ist ihre Rente im Alter und desto besser sind die Leistungen bei Invalidität und im Todesfall.

Erste Säule – staatliche Vorsorge

Die erste Säule ist die staatliche, für die ganze Bevölkerung obligatorische Alters- und Risikovorsorge. Sie ist unbestritten die wichtigste Säule überhaupt. Zahlreiche weitere Sozialversicherungen richten sich nach ihr aus.

Die erste Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, die Invalidenversicherung IV und die Ergänzungsleistungen EL zur AHV und IV.

Zweite Säule – Berufliche Vorsorge, Pensionskasse

Dritte Säule – private Vorsorge