Die Sozialversicherungen unterstützen Angestellte bei Arbeitslosigkeit auf der Stellensuche und notfalls mit Arbeitslosentaggeldern. Selbstständigerwerbende geniessen keinen Schutz in der Arbeitslosenversicherung.
Leistungen der Sozialversicherungen
Obligatorisch für Angestellte.
Versicherung nicht möglich für Selbstständigerwerbende.
Die Arbeitslosenversicherung ALV bekämpft bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit. Sie ist für alle angestellten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch und schützt Angestellte ab Abschluss der obligatorischen Schulzeit bis zur Pensionierung.
Die Arbeitslosenversicherung ALV erbringt unter anderem Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosentaggelder), bei Kurzarbeit und bei Zahlungsunfähigkeit von Arbeitgebenden.
Anspruchsberechtigt sind Angestellte, die eine bestimmte Beitragszeit erfüllt haben, unter Umständen auch Personen, die wegen Krankheit oder Unfall beurlaubt sind oder aus anderen Gründen die Beitragszeit nicht erfüllt haben (zum Beispiel wegen Ausbildung) oder gezwungen sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (zum Beispiel wegen Scheidung, Wegfall der IV-Rente).
Obwohl sich Selbstständigerwerbende in der Arbeitslosenversicherung ALV nicht versichern können, unterstützt sie unter gewissen Bedingungen den Start in die Selbstständigkeit.
Nur für Angestellte.
Kein Schutz für Selbstständigerwerbende.
Die Überbrückungsleistungen ÜL sind eine finanzielle Unterstützung für ausgesteuerte Arbeitslose ab dem 60. Altersjahr, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Ausgesteuert bedeutet, dass der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder endet, bevor wieder eine Arbeitsstelle gefunden werden konnte. Die Unterstützung dauert bis zum erstmöglichen Zeitpunkt der Pensionierung.